Rauchentwöhnung Krankenkasse: Welche Kosten werden übernommen?

Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, muss die Kosten dafür nicht allein tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen erheblichen Teil der Kosten für die Rauchentwöhnung. Doch welche Maßnahmen werden konkret bezuschusst, wie hoch ist die Erstattung und was müssen Versicherte beachten? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Gesetzlicher Anspruch auf Prävention: § 20 SGB V

Die rechtliche Grundlage für die Kostenübernahme von Rauchentwöhnungsprogrammen bildet § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch). Demnach sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention anzubieten. Die Rauchentwöhnung fällt in das Handlungsfeld „Suchtmittelkonsum“ und ist damit ein anerkannter Bereich der Primärprävention.

Damit ein Kurs von der Krankenkasse bezuschusst wird, muss er von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein. Die ZPP prüft Kurskonzepte nach einheitlichen Qualitätskriterien und vergibt das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Nur Kurse mit diesem Siegel werden von den Kassen anerkannt.

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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Höhe der Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse, liegt jedoch typischerweise in folgendem Rahmen:

Krankenkasse Erstattung pro Kurs Max. Kurse pro Jahr Besonderheiten
Techniker Krankenkasse (TK) Bis zu 75 € (max. 80 %) 2 Online-Kurse ebenfalls förderfähig
AOK (variiert nach Region) Bis zu 75–150 € 2 Eigene Programme wie „Rauchfrei“
Barmer Bis zu 75 € (max. 80 %) 2 Bonusprogramm mit Zusatzerstattung
DAK-Gesundheit Bis zu 75 € 2 Zuschuss auch für digitale Angebote
IKK classic Bis zu 90 € (max. 80 %) 2 Erweiterte Erstattung bei Bonusteilnahme

Wichtig: Die meisten Kassen erstatten zwischen 75 und 150 Euro pro Kurs und übernehmen dabei bis zu 80 Prozent der Kursgebühren. Pro Kalenderjahr werden in der Regel zwei Präventionskurse bezuschusst — diese können aus unterschiedlichen Handlungsfeldern stammen.

Was wird nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Trotz der grundsätzlichen Bereitschaft zur Kostenübernahme gibt es klare Grenzen. Folgende Maßnahmen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

  • Nikotinersatzprodukte wie Nikotinpflaster, Nikotinkaugummis oder Nikotinsprays — diese gelten als frei verkäufliche Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Medikamente wie Vareniclin (Champix) oder Bupropion (Zyban) — die Kosten tragen Versicherte in der Regel selbst
  • Hypnose und Akupunktur zur Rauchentwöhnung — mangels ausreichender wissenschaftlicher Evidenz keine Kassenleistung
  • Nicht zertifizierte Kurse oder Einzelcoachings ohne ZPP-Prüfsiegel
  • E-Zigaretten oder Tabakerhitzer als Entwöhnungshilfe
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So beantragen Sie die Kostenerstattung: Schritt für Schritt

Der Weg zur Kostenerstattung ist unkompliziert, wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten:

  • Schritt 1: Prüfen Sie auf der Website der ZPP (zentrale-pruefstelle-praevention.de), ob Ihr gewünschter Kurs zertifiziert ist
  • Schritt 2: Melden Sie sich zum Kurs an und bezahlen Sie die Kursgebühr zunächst selbst (Vorkasse-Prinzip)
  • Schritt 3: Nehmen Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teil — nur dann erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung
  • Schritt 4: Reichen Sie die Teilnahmebescheinigung zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein
  • Schritt 5: Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen auf Ihr Konto

Bonusprogramme: Zusätzliche Erstattung sichern

Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, über die sich die Erstattung deutlich erhöhen lässt. Wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, Sport treibt oder Präventionskurse absolviert, sammelt Bonuspunkte. Diese können in zusätzliche Zuschüsse umgewandelt werden.

Bei einigen Kassen ist durch die Kombination aus regulärer Erstattung und Bonusprogramm eine vollständige Kostenübernahme des Rauchentwöhnungskurses möglich. Es lohnt sich, vor Kursbeginn bei der eigenen Kasse nachzufragen.

Private Krankenversicherung: Andere Regelungen

Für privat Versicherte gelten abweichende Bedingungen. Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt Kosten für Rauchentwöhnung nur dann, wenn dies im individuellen Tarif vorgesehen ist. Einige Tarife beinhalten ein jährliches Budget für Präventionsmaßnahmen, andere schließen Rauchentwöhnung explizit aus. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Anruf beim Versicherer schafft Klarheit.

Betriebliche Gesundheitsförderung als Alternative

Neben der Krankenkasse kann auch der Arbeitgeber Rauchentwöhnungskurse fördern. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für Gesundheitsmaßnahmen aufwenden. Viele Unternehmen bieten zertifizierte Nichtraucherkurse direkt am Arbeitsplatz an.

Fazit: Krankenkassen unterstützen den Rauchstopp spürbar

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen wesentlichen Teil der Kosten für die Rauchentwöhnung — vorausgesetzt, der gewählte Kurs ist ZPP-zertifiziert. Mit Erstattungen von bis zu 150 Euro pro Kurs und der Möglichkeit, Bonusprogramme zu nutzen, ist der finanzielle Aufwand für Versicherte überschaubar. Angesichts der hohen Folgekosten des Rauchens — durchschnittlich 2.000 bis 3.000 Euro pro Jahr für eine Schachtel-am-Tag-Gewohnheit — ist die Investition in einen professionellen Entwöhnungskurs wirtschaftlich in jedem Fall sinnvoll.

Stefan Neumann
Über den Autor

Stefan Neumann

Stefan ist App-Tester und Daten-Nerd. Er vergleicht Nichtraucher-Apps, analysiert Studien und rechnet vor, wie viel Geld und Lebenszeit du sparst. Wenn es eine Zahl dazu gibt, hat Stefan sie parat.